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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 382/1967

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1968 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 382/1967 · Stammfassung

Fassungen ab: 16.12.1967

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 382/1967

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