Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1969 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bludenz errichtet.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 322/1968
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 322/1968 · Stammfassung
Fassungen ab: 17.08.1968
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 322/1968 ↗
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