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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 266/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2011, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2013 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Salzburg errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 266/2012 · Stammfassungkundgemacht am 06.08.2012

Fassungen ab: 07.08.2012

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg

BGBl. II Nr. 266/2012

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.