Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. II Nr. 117/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2015 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neulengbach errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 117/2014 · Stammfassungkundgemacht am 28.05.2014

Fassungen ab: 29.05.2014

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach

BGBl. II Nr. 117/2014

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.