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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 232/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2016 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Groß-Enzersdorf errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 232/2015 · Stammfassungkundgemacht am 19.08.2015

Fassungen ab: 20.08.2015

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Groß-Enzersdorf

BGBl. II Nr. 232/2015

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.