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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 65/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2015, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2016 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Grieskirchen errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 65/2016 · Stammfassungkundgemacht am 18.03.2016

Fassungen ab: 19.03.2016

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Grieskirchen

BGBl. II Nr. 65/2016

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.