Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2010 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 282/2009
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 282/2009 · Stammfassungkundgemacht am 01.09.2009
Fassungen ab: 02.09.2009
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn
BGBl. II Nr. 282/2009 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
