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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 60/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2012 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Amstetten errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 60/2011 · Stammfassungkundgemacht am 21.02.2011

Fassungen ab: 22.02.2011

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Amstetten

BGBl. II Nr. 60/2011

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.