Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. März 1988 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Bregenz errichtet.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 102/1988
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 102/1988 · Stammfassung
Fassungen ab: 17.02.1988
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 102/1988 ↗
Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.
