Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2006 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien – Donaustadt errichtet.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 384/2004
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 384/2004 · Stammfassungkundgemacht am 06.10.2004
Fassungen ab: 07.10.2004
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien - Donaustadt
BGBl. II Nr. 384/2004 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
