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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 384/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2006 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien – Donaustadt errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 384/2004 · Stammfassungkundgemacht am 06.10.2004

Fassungen ab: 07.10.2004

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien - Donaustadt

BGBl. II Nr. 384/2004

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.