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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 330/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Matrei in Osttirol errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 330/2003 · Stammfassung

Fassungen ab: 16.07.2003

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 330/2003

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