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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 550/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2005 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hohenems errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 550/2003 · Stammfassung

Fassungen ab: 29.11.2003

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 550/2003

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