Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 551/2003
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 551/2003 · Stammfassung
Fassungen ab: 29.11.2003
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. II Nr. 551/2003 ↗
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