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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 8/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des in Verbindung mit Abs. 3, 4 und 5 sowie § 7 des Burgenländischen Volksbefragungsgesetzes, LGBl. Nr. 45/1981, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 58/2005, wird verordnet:

Für das Gebiet der Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf wird aufgrund des Beschlusses der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Jänner 2010 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Volksbefragung angeordnet.

Die Fragestellung der Volksbefragung lautet:

“Sind Sie dafür, dass die Burgenländische Landesregierung die Pläne und Vorhaben der Frau Bundesministerin für Inneres Maria Fekter unterstützt und Landesinfrastruktur bereitstellt, damit in Ihrer Gemeinde eine Erstaufnahmestelle für Asylwerberinnen und Asylwerber errichtet werden kann?

ja O nein O “

Als Tag der Volksbefragung wird der 21. März 2010 festgesetzt.

Stichtag ist der 14. Jänner 2010.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.