Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1992 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Döbling errichtet.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 103/1991
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 103/1991 · Stammfassung
Fassungen ab: 01.03.1991
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 103/1991 ↗
Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.
