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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 225/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Korneuburg errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 225/2000 · Stammfassung

Fassungen ab: 21.07.2000

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 225/2000

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