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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 320/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2006, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2008 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Judenburg errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 320/2007 · Stammfassungkundgemacht am 16.11.2007

Fassungen ab: 17.11.2007

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Errichtung einer dritten Notarstelle in Judenburg

BGBl. II Nr. 320/2007

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.