Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hall in Tirol errichtet.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 278/2004
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 278/2004 · Stammfassungkundgemacht am 09.07.2004
Fassungen ab: 10.07.2004
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
Errichtung einer dritten Notarstelle in Hall in Tirol
BGBl. II Nr. 278/2004 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
