Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Eisenstadt errichtet.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 268/1999
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, in der Fassung BGBl. I Nr. 72/1999, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 268/1999 · Stammfassung
Fassungen ab: 11.08.1999
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. II Nr. 268/1999 ↗
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