. Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft ist von den bundesgesetzlich geregelten Abgaben vom Einkommen, Ertrag und Vermögen befreit.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft ist von den bundesgesetzlich geregelten Abgaben vom Einkommen, Ertrag und Vermögen befreit.