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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 349/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Abs. 5 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird verordnet:

In der Justizanstalt Hirtenberg ist bis 31.03.2016 eine Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt eingerichtet.

Brandstetter

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 349/2014 · Stammfassungkundgemacht am 15.12.2014

Fassungen ab: 16.12.2014

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt

BGBl. II Nr. 349/2014

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.