In der Justizanstalt Hirtenberg ist bis 31.03.2016 eine Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt eingerichtet.
Brandstetter
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: BGBl. II Nr. 349/2014
Auf Grund des § 9 Abs. 5 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird verordnet:
In der Justizanstalt Hirtenberg ist bis 31.03.2016 eine Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt eingerichtet.
Brandstetter
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
Fassungen ab: 16.12.2014
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt
BGBl. II Nr. 349/2014 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.