. Abgabenrechtliche Bestimmungen.
Der Fonds ist abgabenrechtlich wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln, unentgeltliche Zuwendungen an den Fonds unterliegen nicht der Erbschafts(Schenkungs)steuer.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Abgabenrechtliche Bestimmungen.
Der Fonds ist abgabenrechtlich wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln, unentgeltliche Zuwendungen an den Fonds unterliegen nicht der Erbschafts(Schenkungs)steuer.