Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Abgabenrechtliche Bestimmungen.

Der Fonds ist abgabenrechtlich wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln, unentgeltliche Zuwendungen an den Fonds unterliegen nicht der Erbschafts(Schenkungs)steuer.