Artikel X
Kooperationsbeziehungen
Das Zentrum kann Kooperationsbeziehungen mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen eingehen, die zur Arbeit des Zentrums beitragen können.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Kooperationsbeziehungen
Das Zentrum kann Kooperationsbeziehungen mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen eingehen, die zur Arbeit des Zentrums beitragen können.