Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bedingungen

Die Bedingungen jedes Garantievertrages werden von der Agentur nach Maßgabe der vom Direktorium erlassenen Regeln und Vorschriften festgelegt; die Agentur darf jedoch nicht den gesamten Verlust der garantierten Investition abdecken. Garantieverträge werden vom Präsidenten gemäß den Weisungen des Direktoriums genehmigt.