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Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 139/2018

Änderung

LGBl. Nr. 128/2020

VBl. Tirol Nr. 134/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 126 Abs. 6 und 7 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, LGBl. Nr. 119/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 128/2018, wird verordnet:

Einreihungsplan

Die in der Modellstellen-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung, LGBl. Nr. 138/2018, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.