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Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 2/2015

Änderung

VBl. Tirol Nr. 135/2024

VBl. Tirol Nr. 21/2025 (Berichtigung)

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 lit. b des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 188/2014, wird verordnet:

Einreihungsplan

Die in der Modellstellen-Verordnung Gesundheit, LGBl. Nr. 1/2015, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.