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Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 114/2015

Änderung

LGBl. Nr. 35/2021

VBl. Tirol Nr. 2/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2015, wird verordnet:

Einreihungsplan

Die in der Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung, LGBl. Nr. 113/2015, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einreihungsplan-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 46, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.