Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel III

Auf Grund des ermächtige ich bis auf Widerruf den Vorsitzenden der Volksanwaltschaft, Beamte der Volksanwaltschaft auf die im Art. I Abs. 1 Z 1 und 8 umschriebenen Planstellen zu ernennen.