Außenlandeplätze
Luftfahrzeuge dürfen bei Ambulanz- und Rettungsflügen auch außerhalb von Zollflugplätzen, genehmigten Flugplätzen und Militärflugplätzen starten und landen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Außenlandeplätze
Luftfahrzeuge dürfen bei Ambulanz- und Rettungsflügen auch außerhalb von Zollflugplätzen, genehmigten Flugplätzen und Militärflugplätzen starten und landen.