Geschäftsordnung der Wettbewerbskommission Rechtsgrundlage
. Gemäß § 16 Abs. 1 WettbG wird eine Wettbewerbskommission (Kommission) als beratendes Organ bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingerichtet.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsordnung der Wettbewerbskommission Rechtsgrundlage
. Gemäß § 16 Abs. 1 WettbG wird eine Wettbewerbskommission (Kommission) als beratendes Organ bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingerichtet.