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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 15/1959

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 des Straßenverwaltungsgesetzes vom 15.1. 1926 in der Fassung des LGBl. Nr. 41 aus dem Jahre 1927 wird verordnet:

Der Abschnitt E. Ziffer 7 der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934, LGBl. II Nr. 3, hat zu lauten:

"7. Pinkafeld: Von der Neustifter Landstraße II. Ordnung bi km 50.15 bis zum Aufnahmsgebäude des Bahnhofes Pinkafeld, 63 m."

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.