Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. II Nr. 172/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 154/2004, wird verordnet:

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 10 Mühlviertler Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände im Bereich der Gemeinden Wartberg, Unterweitersdorf, Hagenberg im Mühlkreis, Neumarkt, Kefermarkt, Freistadt, Lasberg, Grünbach, Rainbach und Leopoldschlag, das für die spätere Führung der S 10 Mühlviertler Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Anlage

(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 172/2006 · Stammfassungkundgemacht am 27.04.2006

Fassungen ab: 28.04.2006

Erfasste Bestimmungen: Art. 1, Anl. 1

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Wartberg, Unterweitersdorf, Hagenberg im Mühlkreis, Neumarkt, Kefermarkt, Freistadt, Lasberg, Grünbach, Rainbach und Leopoldschlag

BGBl. II Nr. 172/2006

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.