Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

. Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. April 2016 bei monatlicher Lohn- bzw. Gehaltsauszahlung und der 4. April 2016 bei wöchentlicher Lohnauszahlung festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.