Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Salzburger Gemeindeordnung 1976, LGBl. Nr. 56, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Die Salzburger Landesregierung hat mit Beschluß vom 14. Oktober 1987 die Gemeinde Eugendorf, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, zum Markt erklärt.