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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 86/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

. Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bei der VERBUND AG im Rahmen der Kapitalerhöhung 2010 zusätzliche Kapitalanteile zu zeichnen, wobei die daraus resultierende Kapitaleinzahlung des Bundes den Betrag von 510 Millionen Euro nicht übersteigen darf.

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 86/2010 · Stammfassungkundgemacht am 03.11.2010

Fassungen ab: 04.11.2010

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG

BGBl. I Nr. 86/2010