Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. I Nr. 68/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IMF) wird um 241,6 Millionen Sonderziehungsrechte (SDR) auf 2 113,9 Millionen SDR erhöht.

(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IMF ist von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu übernehmen.

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 68/2009 · Stammfassungkundgemacht am 15.07.2009

Fassungen ab: 16.07.2009

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

BGBl. I Nr. 68/2009