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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 93/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 2113,9 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 3932,0 Millionen SZR erhöht.

(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen betraut.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 93/2012 · Stammfassungkundgemacht am 14.11.2012

Fassungen ab: 15.11.2012

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

BGBl. I Nr. 93/2012