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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 49/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 26 Abs. 1 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 20/2003, wird verordnet:

Die Ortstaxe beträgt in allen Gemeinden des Burgenlandes pro Person und Nächtigung im Gemeindegebiet 90 Cent.

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. März 1999, LGBl. Nr. 14, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 23/2001, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.