Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel III

Grenzüberschreitender Nationalpark

Die Vertragsparteien stellen fest, dass sie den grenzüberschreitenden österreichisch-ungarischen Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel zielorientiert weiterentwickeln werden. Sie werden einander laufend über die dafür notwendigen Schritte informieren.