Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich der bis 22, des und des , soweit sich diese auf die Tätigkeit der Gerichte und das gerichtliche Verfahren beziehen, der Bundesminister für Justiz, und hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.