. Verwaltungsübertretungen sind von den Bezirksverwaltungsbehörden mit einer Geldstrafe bis zu 90000 S, höchstens jedoch bis zur Höhe des Wertes der Vermögenswerte, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, zu bestrafen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Verwaltungsübertretungen sind von den Bezirksverwaltungsbehörden mit einer Geldstrafe bis zu 90000 S, höchstens jedoch bis zur Höhe des Wertes der Vermögenswerte, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, zu bestrafen.