Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Für die Berechnung der Steuer nach und bei der Anwendung des und des wird der Erwerb auf volle 1 Euro abgerundet.

Beachte: 1. Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2002

2. idF BGBl. I Nr. 59/2001