In den nicht in den Artikeln 2 bis 4 und in geregelten Fällen sind die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich zuständig.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
In den nicht in den Artikeln 2 bis 4 und in geregelten Fällen sind die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich zuständig.