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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 02.02.2021 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Erlöschen des Aufteilungsanspruchs

. Der Anspruch auf Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse erlischt, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird.