Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verbindung von Exekutionsverfahren auf unbewegliche Sachen gegen mehrere Verpflichtete

. Auf Antrag oder von Amts wegen können Exekutionsverfahren, in denen mehreren Verpflichteten Anteile einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts zustehen, verbunden werden.