Fünfter Titel
Verfahrensbestimmungen – Anträge
Ausschluss der Laienbeteiligung
. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Beiziehung eines fachkundigen Laienrichters finden auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Exekutionsverfahren keine Anwendung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Fünfter Titel
Verfahrensbestimmungen – Anträge
Ausschluss der Laienbeteiligung
. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Beiziehung eines fachkundigen Laienrichters finden auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Exekutionsverfahren keine Anwendung.