Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Frühere Bewilligung einer Fahrnisexekution

. Eine Exekution nach ist nach Bewilligung einer Exekution auf bewegliche Sachen nur dann zu bewilligen, wenn seit Bewilligung ein Jahr vergangen ist oder der betreibende Gläubiger glaubhaft macht, dass er erst nach seinem Antrag auf Exekution auf bewegliche Sachen erfahren hat, dass dem Verpflichteten Forderungen im Sinn des zustehen.