Verständigung bei einem Superädifikat
. Bei einem Superädifikat ist eine Ausfertigung des Versteigerungsedikts auch dem Eigentümer der Liegenschaft, auf dem sich das Superädifikat befindet, zu übersenden.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. Art. III Abs. 11, BGBl. I Nr. 59/2000.
