Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verständigung bei einem Superädifikat

. Bei einem Superädifikat ist eine Ausfertigung des Versteigerungsedikts auch dem Eigentümer der Liegenschaft, auf dem sich das Superädifikat befindet, zu übersenden.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. Art. III Abs. 11, BGBl. I Nr. 59/2000.