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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 31.12.2003.

Heutige Fassung öffnen

. Die vorstehenden Bestimmungen sind nicht anzuwenden, soweit nach Völkerrecht oder in Rechtsakten der Europäischen Union anderes bestimmt ist.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. Art. III Abs. 10, BGBl. I Nr. 59/2000.