Bekanntmachung von Zuschlägen
. Der Bundesminister für Justiz hat die Beträge nach und 291b im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Heutige Fassung öffnenBekanntmachung von Zuschlägen
. Der Bundesminister für Justiz hat die Beträge nach und 291b im Bundesgesetzblatt kundzumachen.